Mit Wirkung vom 27.11.2020 ist die bisher gültige Corona-Schutzverordnung in ihren Grundzügen bis zum 20.12.2020 verlängert worden:
www.lsb-niedersachsen.de/landessportbund/corona-verordnung
Dennoch gibt es einige Änderungen, die ebenfalls unsere Landeskader des LSN betreffen, welcher unter den bekannten Voraussetzungen nun zu den "Ausnahmen" der Profi- und Spitzensportler hinzugezählt werden.
Siehe hierzu § 16 Spitzen- und Profisport Abs. 2.1.:
"(2) Sportlerinnen und Sportler im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 sind Personen, die 1. einem olympischen oder paralympischen Kader, das heißt einem Olympiakader, einem Perspektivkader, einem Nachwuchskader 1 oder 2 oder einem Landeskader, angehören und an einem Bundesstützpunkt, einem Landesleistungszentrum oder einem Landesstützpunkt trainieren,..."
Ansonsten führt das Land Niedersachsen auf ihrer FAQ-Seite die Frage auf, ob Schwimmbäder geöffnet sind, bzw. somit geöffnet sein dürfen? Die Antwort lautet, weiterhin ganz klar "Nein!".