Zulassungsvoraussetzungen zu den Landesjahrgangsmeisterschaften-2011
30.03.2011, 09:34,
Von: Bernd Paruschke, Sportverein Wasserfreunde von 1898 Hannover e.V.,
[Nachricht vom 29.03.2011 an den FA Schwimmen des LSN]
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Sehr geehrte Damen und Herren vom Fachausschuss Schwimmen des LSN,
Anlass dieser Nachricht ist der vorausgegangene Unmut meiner neunjährigen Tochter Greta, die am letzten Wochenende bei den Bezirksmeisterschaften in Hannover bei 3 von 4 Wettkämpfen die Landespflichtzeiten erreicht hatte, und nicht versteht, warum sie nach erfolgreicher Teilnahme an den Kreis- und Bezirksmeisterschaften trotzdem nicht an den Landesjahrgangsmeisterschaften teilnehmen darf. Zunächst war sie nur traurig darüber (das war wirklich so!).
Nachdem ich versucht habe, ihr die organisatorischen Umstände und Hintergründe, die dafür verantwortlich sind, zu erklären, sofern es dafür überhaupt rationale Erklärungen gibt, sagte sie schließlich, dass sie jetzt nur noch „sauer“ sei, aber auf wen sollte sie „sauer sein“? „Gute Reaktion,keine Resignation, die Motivation hat nicht gelitten“, dachte ich sofort. Was meine Tochter „nur sauer“ macht, erzeugt bei mir, um es milde zu formulieren, angesichts eines mutmaßlichen „Mangels an Organisation“ beim Ausschreibungsprozedere des LSN erheblichen Unmut!
Warum?
Tatsache ist, dass die Ausschreibung zum Jugendmehrkampf im Februar 2011 in Hannover keinen Hinweis darauf enthielt, dass dieser Teilnahmevoraussetzung für die Landesjahrgangsmeisterschaften ist, zudem lag bis dato keine Ausschreibung vor, in der vice versa auf den Jugendmehrkampf als Teilnahmevoraussetzung, wie jetzt im nachhinein geschehen, verwiesen wird. Aus meiner Sicht, handelt es sich dabei, um schwere organisatorische Mängel, die nun die Aktiven, denen jetzt die Teilnahme verweigert wird, „auszubaden“ haben. Inwieweit jedoch formal juristische Betrachtungen in Bezug auf den LSN überhaupt Sinn machen, die Vereinssatzung des LSN genügend Raum für willkürliche Entscheidungen und Beschlüsse zulässt, kann ich nicht beurteilen. Was ich jedoch vom LSN erwarte ist,
- dass der LSN zu meiner vorgetragenen Kritik Stellung nimmt
- und mich über formal juristischen Möglichkeiten, eine Ausschreibungsänderung zu bewirken, angesichts der formalen Fehler, die begangen wurden, aufklärt!
Mit der Bitte um eine baldige Rückmeldung und mit freundlichen Grüßen
Bernd Paruschke
Antworten| Übersicht über dieses Thema: |
Zulassungsvoraussetzungen zu den Landesjahrgangsmeisterschaften-2011, von Bernd Paruschke, 30.03.2011, 09:34
 Re: Zulassungsvoraussetzungen zu de..., von Bernd Paruschke, 30.03.2011, 20:13
  Re: Zulassungsvoraussetzungen zu de..., von Dominik Thiem, 03.04.2011, 19:34
   Re: Zulassungsvoraussetzungen zu de..., von Helmut Ziehm, 06.04.2011, 21:02
    Re: Zulassungsvoraussetzungen zu de..., von Dominik Thiem, 06.04.2011, 22:14
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Re: Zulassungsvoraussetzungen zu den Landesjahrgangsmeisterschaften-2011
30.03.2011, 20:13,
Von: Bernd Paruschke, Sportverein Wasserfreunde von 1898 Hannover e.V.,
Sehr geehrte Frau Ziehm,
zunächst möchte ich mich für Ihre Rückmeldung bedanken, auch wenn Ihre Antwort aus unserer Sicht recht unbefriedigend ist.
Zum einen ist mir nicht klar, wer mit „eingetragenen Personen“ gemeint ist.
Wenn damit die Online-Registrierung im LSN-Portal gemeint sein sollte, bin ich dies erst seit gestern Abend und konnte folglich auch vorher keinen Newsletter erhalten.
Zum anderen bedeutet Ihre Aussage im Klartext doch folgendes:
- 1. Ich hätte nach der LSN-HP „googlen“ müssen
- 2. Ich hätte wissen müssen , dass es auf der „LSN-HP“ einen „Bericht“ gibt
- 3. Ich hätte wissen müssen, dass es dort einen Verteiler gibt, in den ich mich als Vater einer neunjährigen Aktiven hätte eintragen müssen.
Finden Sie nicht selbst, dass dies ein unglaubliches „Informations-Management“ ist?!
Wie ist denn der Informationsfluss zwischen dem LSN, den Vereinen und den Vereins-Mitgliedern organisiert?
Vom dem LSN-Portal habe ich erst aufgrund dieses Ärgernisses auf den Umweg über das DSV-Portal letzten Sonntag erfahren!
Ihre Antwort klärt auch nicht die Frage, warum es dem LSN nicht möglich war, eine Ausschreibung vor dem Jugendmehrkampf rechtzeitig im Termin-Kalender des DSV zu platzieren!
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Paruschke
Von: Irmtraut Ziehm [mailto:
I.Ziehm@t-online.de]
Gesendet: Mittwoch, 30. März 2011 19:11
An: Paruschke, Bernd;
irmtraut.ziehm@lsn-info.de;
michael.noelke@lsn-info.de;
torsten.eschner@lsn-info.deCc:
michael@w98.de;
petra@w98.de;
nadine@w98.deBetreff: Re: Schwere Formale Maengel beim Ausschreibungsprozedere zu den Landesjahrgangsmeisterschaften-2011
Sehr geehrter Herr Paruschke,
am 23. November 2010 wurde auf der HP des LSN ein Bericht eingestellt, in der diese Zulassungsvoraussetzung mitgeteilt wurden. Dieser Bericht wurde per Newsletter an alle eingetragenen Personen übermittelt. In diesen Verteiler kann sich jede Person eintragen lassen.
Seit diesem Datum wurden genügend Mehrkämpfe angeboten - von Einladungswettkämpfen bis hin zum Landesmehrkampf.
Der Mehrkampf in Hannover war ein Einladungswettkampf von vielen, die genutzt werden konnten.
Ich möchte Sie bereits heute darauf hinweisen, dass diese Zulassungsvoraussetzung auch für das Jahr 2012 vorgesehen ist. Um 2012 starten zu können, müßte Ihre Tochter einen Mehrkampf nach dem 01.05.2011 einen Mehrkampf absolvieren, der dann als Zulassungsvoraussetzung anerkannt wird.
Bitte richten Sie Ihrer Tochter Greta einen lieben Gruß aus und dass es mir sehr Leid tut. Ich hoffe, dass sie die Lust am Schwimmsport nicht verliert und ich sie im nächsten Jahr auf den Landesjahrgangsmeisterschaften treffe.
Mit freundlichen Grüßen
Irmtraut Ziehm
Antworten
Re: Zulassungsvoraussetzungen zu den Landesjahrgangsmeisterschaften-2011
03.04.2011, 19:34,
Von: Dominik Thiem, SGS Bückeburg, , www.sgs-bueckeburg.de
Ich habe zu der angepsrochenen Sache auch noch eine Frage.
Und zwar nach dem Sinn und Zweck, warum der Mehrkampf Bestandteil der Voraussetzung für die Meldung zu den LJM ist, obwohl er bei den LJM nicht ausgeschwommen wird.
Reicht es nicht die LJM mit Pflichtzeiten zu versehen?
Wenn man solche Meldebeschränkungen macht, dann sollte es doch wenigstens Bestandteil des Wettkampfes sein. Den ich hatte auch keine Antwort auf die Frage meiner Aktiven: Wieso muss ich das den machen? Auf den LJM muss ich das gar nicht schwimmen.
Ich fand dann eines Aussage von einem Elternteil ganz belustigend: "Die Fussballer müssen doch auch nicht, bevor sie in die Champions League antreten, die Vorraussetzung haben, dass sie beim Torjubel 15m auf dem Rasen gleiten können. Die müssen vorher genug Tore schießen, damit sie dort spielen dürfen."
Da musste ich leicht schmunzeln und war mit meinem Latein.
Mit freundlichen Grüßen
Dominik Thiem
Antworten
Re: Zulassungsvoraussetzungen zu den Landesjahrgangsmeisterschaften-2011
06.04.2011, 21:02,
Von: Helmut Ziehm, SC Bodenteich,
Hallo Herr Thiem,
bei den LJM in Braunschweig werde ich Ihnen gern den Sinn und Zweck des Mehrkampfes und die daraus resultierende Zulassungsvorsetzung erklären.
Sprechen Sie mich an.
Mit freundlichem Gruß
Helmut Ziehm
Antworten
Re: Zulassungsvoraussetzungen zu den Landesjahrgangsmeisterschaften-2011
06.04.2011, 22:14,
Von: Dominik Thiem, SGS Bückeburg, , www.sgs-bueckeburg.de
Guten Abend Herr Ziehm,
leider werde ich nicht bei den LJM vor Ort sein.
Aber wir werden ihr Angebot nutzen und es wird sich ein Verantwortlicher von uns bei ihnen melden, sollte es die Zeit zulassen.
Was ich allerdings schade finde, ist, dass diese Kommunikationsplattform nicht genutzt wird um es allen mit zu teilen. Denn ich denke ich bin nicht der Einzige der sich diese Frage stellt.
Man soll sich ja extra im Forum anmelden mit seinem Namen, damit vernünftig diskutiert wird.
Also sollte man dann auch so kulant sein und auf Fragen, die hier gestellt werden antworten. Den so kann man ja im Vorfeld alles klären und muss auf einem Wettkampf es nicht 100-mal (Übertreibung) erklären.
In dem Sinne.
Mit freundlichen Grüßen
Dominik Thiem
Antworten