Unterschrift Pflicht auf dem Meldebogen bei den BM, LJM & LM
25.03.2011, 13:04,
Von: Dominik Thiem, SGS Bückeburg, , www.sgs-bueckeburg.de
Guten Tag,
ich habe gestern eine E-Mail bekommen, bezüglich der Bezirks- und Bezirksjahrgangsmeisterschaften 2011.
In dieser heißt es: "aus aktuellem Anlass möchten wir hiermit noch einmal daran erinnern, dass vor Wettkampfbeginn ein unterschriebener Meldebogen vorliegen muss.
Es wird eine Unterschrift benötigt. Dies kann per Fax - eine gescannte Unterschrift wird auch nicht anerkannt - geschehen oder ein Meldebogen vor Ort abgegeben werden oder es wird vor Ort eine Unterschrift geleistet.
"Vereine, die bei einer BSBS-Veranstaltung keinen persönlich unterschriebenen Meldebogen bei der Kampfrichtersitzung abgegeben haben, sind nicht startberechtigt.
Bitte macht eure anwesenden Vereinsvertreter darauf aufmerksam, diese Unterschrift im Protokollraum zu leisten oder den Meldebogen abzugeben!"
Jetzt meine Frage: Wozu dient diese Unterschrift? Ich unterschreibe den Meldebogen immer mit einer eingescannten Unterschrift, diese wurde auch die letzten Jahre immer akzeptiert. Egal welche Ebene. Es gab noch nie Probleme, auch nicht bei Meldungen zu Kari-Fortbildungen, Kari-Ausbildungen oder Trainer-Ausbildungen.
Wieso reicht es den nun nicht mehr, den Meldebogen mit einer eingescannten Unterschrift zu versehen und diesen im PDF Format den Meldungen bei zu legen.
Was mir auch noch unangenehm aufstößt, ist das diese Info, 2 Tage vor den BM auf der Internetseite und per Email veröffentlich wird. In der Ausschreibung steht dazu Nichts. In den Ausschreibungen zu den LJM und LM steht es ja.
Was mache ich nun, wenn ich keinen am Wochenende vor Ort habe, der befugt ist diesen Meldebogen zu unterschreiben und ich keine Möglichkeit habe den Meldebogen heute noch zu faxen? Wie erkläre ich das meinen Schwimmern, dass sie dann nicht starten dürfen?
Hier kommt aber dann schon die nächste Frage: Wer ist denn überhaupt befugt diese Unterschrift zu leisten?
Wenn man weiter denkt und ein Kari dies unterschreibt, ist ja der Kari ab dem Zeitpunkt verantwortlich für die Meldungen und nicht mehr der Schwimmwart.
Wird überhaupt kontrolliert, ob der, der die Unterschrift leistet von dem entsprechen enden Verein stammt und wird kontrolliert ob dieser überhaupt befugt dazu ist?
Wenn eine solche Regelung eingeführt wird, dann sollte man sie vielleicht auch mal 2 oder 3 Monate vorher anpreisen und vernünftig erklären.
Den ich darin keinen Sinn. In den Ausschreibungen steht ja extra: Wer nicht im DSV Format meldet muss 20,- EUR Bearbeitungsgebühren zahlen.
Was ja Nichts anderes bedeutet, dass man weniger Papierkram haben möchte. Und nun macht man sich wieder die Arbeit und druckt alles aus und heftet es ab?
Wieso werden Meldungen, wo der Meldebogen nicht unterschrieben ist, nicht gleich abgewiesen?
Falls es der Vorbeugung der Fälschung der Unterschrift dienen soll, dann ist es auch Quatsch, dass man den Meldebogen per Fax schicken kann, denn da kann man auch einen Zettel draufkleben mit irgendeiner Unterschrift und per Fax abschicken.......
Ich finde dies persönlich einen Rückschritt, wie gesagt vorher hat alles geklappt und nun will man wieder zurück zu dem Papierkrieg?
Mit freundlichen Grüßen
Dominik Thiem
P.S.: Ich habe mir mal die Ausschreibungen angeguckt, die sind weder mit einer eingescannten Unterschrift unterschrieben sondern einfach nur mit Namen. Ist das so richtig? Hätte man da nicht jeden Verein im Vorfeld eine Ausschreibung per Post zu kommen lassen müssen mit einer Unterschrift? Oder per Fax?
Wurden die Ausschreibungen so an den DSV geschickt und die Veranstaltungen wurden genehmigt?
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Unterschrift Pflicht auf dem Meldebogen bei den BM, LJM & LM, von Dominik Thiem, 25.03.2011, 13:04
 Re: Unterschrift Pflicht auf dem Me..., von Manfred Dörrbecker, 25.03.2011, 19:22
  Re: Unterschrift Pflicht auf dem Me..., von Dominik Thiem, 25.03.2011, 20:54
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Re: Unterschrift Pflicht auf dem Meldebogen bei den BM, LJM & LM
25.03.2011, 19:22,
Von: Manfred Dörrbecker, DSV-FS / Schwimmen PSV Oldenburg,
Die Fragestellung ist durch den DSV bezüglich der elektonischen Meldungen rechtlich abgeklärt worden und es erfolgte eine entsprechende Veröffentlichung zur Frage der Abgabe der Erklärung. Diese ist hier zu finden:
Die Vorlage einer Originalerklärung ist aus reinen haftungsrechtlichen Gründen zu sehen und daher nicht grundsätzlich zu beanstanden. Wichtig ist, dass die Erklärung den beigefügten Text enthält. Die bekannten Softwareersteller wurden über das neue Meldeformular informiert.
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Re: Unterschrift Pflicht auf dem Meldebogen bei den BM, LJM & LM
25.03.2011, 20:54,
Von: Dominik Thiem, SGS Bückeburg, , www.sgs-bueckeburg.de
Guten Abend Manfred,
vielen Dank für deine Antwort. Ich habe mir deinen Link nochmal durchgelesen und bin nach wie vor der Meinung, wie auch schon im Oktober, dass eine Abänderung des Meldebogens doch komplett ausreicht.
Ich verstehe die Änderungen im Meldebogen, finde sie ja auch sogar sinnvoll.
Was in meinem Eingangspost vielleicht nicht so ganz hervor ging war, dass ich nicht verstehe, warum den nun noch eine Originalunterschrift, entweder in Papierform oder per Fax abgeben muss, vor dem ersten Abschnitt.
Ich unterschreibe den PDF Meldebogen doch. Meine Frage ist: Wieso reicht diese Art und Weise nicht?
Ob ich nun ein PDF Dokument sende oder den Meldebogen ausdrucke, unterschreibe und per Fax losschicke.
Wie sieht es den aus, wenn ich den Meldebogen ausdrucke, dann einscanne und meine Unterschrift ebenfalls digital einfüge und dieses Dokument dann per Fax los schicke?
Das ist doch alles totaler Unsinn.
In dem Falle der Bezirksmeisterschaften, finde ich es noch viel Schlimmer, dass 2 Tage vor dem Wettkampf, diese Information verteilt wird.
Sogar geschrieben wird, wenn kein Meldebogen da ist, darf nicht gestartet werden.
Man hätte das doch schon in der Ausschreibung schreiben können.
Vielleicht bin ich auch der einzige der diese Vorgehensweise komisch findet.
In der DSV Erklärung steht ja noch:
"Vor der Möglichkeit der elektronischen Meldung lag wegen der schriftlich zu übersendenden
Meldung zumindest eine Unterschrift vor, wobei auch diese Zweifel bestehen ließ, ob der Unterzeichner wirklich ein von seinem Verein dazu bevollmächtigter war."
Und nun ist es wieder so, bei der elektronischen Meldung hat meine eine Emailadresse und die Kontaktdaten stehen auf dem Meldebogen.
Man kann also ganz leicht herausfinden ob die Unterschrift auch zu der Person gehört, die dort als Ansprechpartner angegeben ist.
Nun kann jeder "Hans-Wurst" vor dem Wettkampf, da was unterschreiben und wenn dann mal wirklich was passiert, sagt die verantwortliche Person die im Meldebogen steht: "Hmm ne sorry das ist nicht meine Unterschrift, warum habt ihr denn nicht kontrolliert, wer da unterschreibt".
Ist meiner Meinung nach auch unsicher und öffnet vielleicht Türen zur Manipulation oder Ähnlichem.
Vielleicht kann mir ja einer eine Antwort darauf geben, wieso unterschrieben PDF Dokumente nicht angenommen werden aber Faxe.
Mit freundlichen Grüßen
Dominik Thiem
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