06.07.2010, 09:34 Uhr
Für den Landesjugendmehrkampf und die Landesjahrgangsmeisterschaften im Jahr 2011 haben sich die Zulassungskriterien wie folgt geändert: - eine Meldung für den Landesjugendmehrkampf kann nur erfolgen, wenn eine Teilnahme an einem Jugend- bzw. Kindermehrkampf im Zeitraum 01.05.2010 bis 21.02.2011 nachgewiesen werden kann. - eine Meldung zu den Landesjahrgangsmeisterschaften kann nur erfolgen, wenn der Aktive am Landesjugendmehrkampf 2011 teilgenommen hat.
Autor: Irmtraut Ziehm Zuletzt geändert: 06.07.2010, 09:34 Uhr |