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C-Jugend-Pokal: White Sharks nach starken Auftritten in der Endrunde
White Sharks nachträglich zum Deutschen C-Jugend-Pokalsieger 2009 erklärt
Urteil des DSV Gruppenschiedsgerichtes Nord
27.04.2010, 16:24 Uhr

Später Erfolg am "Grünen Tisch" für die White Sharks Hannover: Nachdem die Niedersachsen im Mai 2009 im Endspiel des Deutschen C-Jugend-Pokals 2009 (Jahrgänge 1994/95) mit 6:11 gegen den Düsseldorfer SC unterlagen, hatten die Hannoveraner Protest gegen die Wertung des Spiels eingelegt, da Düsseldorf einen sehr starken ungarischen Akteur eingesetzt hatte, der allerdings nicht spielberechtigt war. Er hatte wenige Tage zuvor noch für eine ungarische Mannschaft gespielt. Der Protest wurde von den zuständigen Personen des Deutschen Schwimmverbandes allerdings zurückgewiesen, sodass die White Sharks Klage beim DSV-Gruppenschiedsgericht Nord erhoben.

Knapp ein Jahr später folgte nun die Entscheidung des Gerichts: Demnach wurde festgestellt, dass das Endspiel für den Düsseldorfer SC als verloren zu werten ist, und den White Sharks Hannover damit nachträglich der Titel "Deutscher C-Jugend-Pokalsieger 2009" zugesprochen wird. Gegen diese Entscheidung können sowohl vom DSV als auch vom Düsseldorfer SC noch Rechtsmittel eingelegt werden.

Hier ein Auszug aus der Entscheidungsbegründung des DSV-Gruppenschiedsgerichtes Nord:

"Die Klage ist begründet, weil der Spieler X für das Finalspiel nicht teilnahmeberechtigt war. Die Voraussetzungen für eine Teilnahme an Wettkampfveranstaltungen im Bereich des Beklagten sind in §§ 15, 308 WB, § 5 WLO geregelt. Diese Voraussetzungen hat der Spieler X im Finalspiel am 24.05.2009 nicht erfüllt. Zu diesem Zeitpunkt war sein Startrecht erloschen, weil er für einen Verein außerhalb des Bereichs des DSV gestartet war (§ 23 Buchst. d WB). (...) Nach § 16 Abs. 1 Satz 2 u. 3 WB hätte die Mannschaft des DSC, mit der er an dem Turnier teilnehmen wollte, nicht teilnehmen dürfen. Die Wasserballspiele mit dem Spieler X hätten nicht angepfiffen werden dürfen. Da der Verstoß gegen die Teilnahmeberechtigung erst nach dem Turnier festgestellt worden ist, ist nach § 16 Abs. 2 WB das Finalspiel für den Beigeladenen als verloren zu werten."

Autor: Tobias Müller
Zuletzt geändert: 27.04.2010, 16:25 Uhr

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