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Anträge der Bezirksschwimmverbände zum a.o. Verbandstag vom Registergericht zurückgewiesen
17.02.2010, 17:53 Uhr

Mit Schreiben vom 27., 29. und 30.01.2010 hatten die Bezirksschwimmverbände Weser-Ems, Lüneburg und Braunschweig die Änderung der Tagesordnung für den außerordentlichen Verbandstag am 21.02.2010 sowie einen Vorschlag für eine Versammlungsleitung beim Registergericht beantragt. Mit Schreiben vom 11.02.2010 hat das Registergericht den Antrag zurückgewiesen.
In seiner Begründung zeigt das Gericht aber auch auf, welche Möglichkeiten zur Änderung der Tagesordnung bis zum Beginn des a.o. Verbandstages bestehen. Eine Ablichtung des Originalschreibens ist dieser Veröffentlichung beigefügt.

Wolfgang Hein
Vize-Präsident im LSN

Schreiben Registergericht
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17.02.2010, 17:55 Uhr
Schreiben Registergericht

 

Autor: Dorte Wybrands
Zuletzt geändert: 17.02.2010, 17:53 Uhr

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